Betreuungsgutscheine
Das Wichtigste in Kürze:
Eltern, die in der Gemeinde Root wohnhaft sind, können Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter beziehen. Mit diesen Gutscheinen können die Eltern frei wählen, wo sie ihre Kinder betreuuen lassen wollen: bei einer anerkannten Kindertagesstätte/Tageselternvermittlungsstelle in Root, in der Stadt oder in der Agglomeration Luzern.
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Betreuungsgutscheine
Platz 1a
6039 Root D4
Tel. 041 455 56 82
soziales@gemeinde-root.ch
Information betreffend Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026
Der Kanton Luzern hat am 30. November 2025 das neue Kinderbetreuungsgesetz angenommen. Das Gesetz gilt für alle Gemeinden im Kanton Luzern seit dem 1. Januar 2026. Bis zum 31. Juli 2026 gilt noch die Übergangsfrist. Die Betreuungsgutscheine der Gemeinde Root bleiben deshalb bis zu diesem Datum gültig.
Mit den neuen Bestimmungen hat der Kanton Luzern die Anspruchsvoraussetzungen für Betreuungsgutscheine angepasst. Ab dem 1. August 2026 haben nur noch Familien Anspruch auf Betreuungsgutscheine, deren massgebendes Einkommen unter CHF 120’000 liegt. Liegt das Einkommen darüber, besteht kein Anspruch mehr.
Die Anträge für Betreuungsgutscheine für die neue Periode 2026/27 können ab dem 3. August 2026 online über die neue Applikation KiBeLUExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfasst werden. Vorher ist es nicht möglich, einen Antrag für Betreuungsgutscheine für das Schuljahr 2026/27 zu stellen.
In den letzten Monaten hat die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) die Fragen im Zusammenhang mit dem KiBeG gesammelt. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier Familienergänzende Kinderbetreuung - Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für den Antrag benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, Ihre AHV-Nummer und die Ihres Kindes, bei Paarhaushalten zusätzlich die AHV-Nummer der zweiten erwachsenen Person, die IBAN-Nummer Ihres Bank- oder Postkontos, den unterschriebenen Betreuungsvertrag für jedes betreute Kind, Angaben zum Arbeitspensum in Prozent (auch für die zweite erwachsene Person im Haushalt) sowie die Betreuungszeiten der Kinder.
Das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz finden Sie hier:
Gesetz über die familienergänzende KinderbetreuungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Kanton Luzern stellt einen Online-RechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung um die voraussichtliche Höhe der Betreuungsgutscheine ab 1.8.2026 berechnen zu können.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Soziales und Gesundheit | 041 455 56 82 | soziales@gemeinde-root.ch |