Kinderbetreuung

Pflegekinder

Wer Pflegekinder aufnimmt, bedarf einer Bewilligung gemäss Art. 316, Abs.1 ZGB einer nach dem kantonalen Recht bezeichneten Stelle seines Wohnsitzes und steht unter deren Aufsicht. Die Ausführungsbestimmungen sind gemäss der Schweizerischen Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption Art 1-11 PAVO geregelt. Für einen Gesprächstermin setzen Sie sich bitte mit dem Sozialamt in Verbindung.

Kindertagesstätte

Kindertagesstätten und weitere Betreuungsangebote ermöglichen es Eltern, ihrer Erwerbstätigkeit oder anderen Verpflichtungen nachzugehen, während Kinder von qualifizierten Fachpersonen betreut werden. Die Betreuung richtet sich an Kinder ab 3 Monaten bis zum Primarschulalter. Bei Fragen zu den Betreuungsmöglichkeiten steht die Abteilung Soziales und Gesundheit gerne zur Verfügung.

Kontakt

Kinderbetreuung
Platz 1a
6039 Root D4
Tel. 041 455 56 82
soziales@gemeinde-root.ch

 

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