
Amtliche Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigung
Mit der Unterschriftsbeglaubigung stellt die Beglaubigungsbeamtin / der Beglaubigungsbeamte fest, dass die Unterschrift von der genannten Person stammt und somit echt ist. Der oder die unterschreibende Person muss persönlich am Schalter erscheinen und sich ausweisen (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis).
Die Unterschrift ist vor der Beglaubigungsbeamtin / dem Beglaubigungsbeamten vorzunehmen.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt Fr. 30.00. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift Fr. 10.00.
Kopiebeglaubigung
Durch die amtliche Beglaubigung einer Kopie wird bescheinigt, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Eine Kopiebeglaubigung kostet Fr. 10.00 für die erste und Fr. 2.00 für jede weitere Seite.
Bitte melden Sie sich vorgängig an (041 455 56 00 oder info@gemeinde-root.ch), so können wir sicherstellen, dass eine Beglaubigungsbeamtin / ein Beglaubigungsbeamter verfügbar ist.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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