Das Teilungsamt ist zuständig für:
- Sicherung des Erbganges (Sicherungsinventar etc.)
- Erbenabklärung / Erbgangseröffnung
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- Erbenbescheinigung
- Steuer-Inventar / Öffentliches Inventar
- Mitwirkung bei der Teilung
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge
- Veranlagung Erbschaftssteuern