Bauamt

Das Bauamt ist zuständig für:

  • Die persönliche und telefonische Beratung
  • Vorabklärungen
  • Baugesuche prüfen und bewilligen
  • Koordination mit Kanton
  • Baukontrollen
  • Reklamen
  • Heckenpflege / Baumfällen


Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren.

Einreichung eines Baugesuches - so gehen Sie richtig vor:

Grundsätzlich sind sämtliche Bauten und Anlagen gemäss § 184 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) baubewilligungspflichtig. Ausnahmen sind in der Planungs- und Bauverordnung (PBV) unter § 54 explizit umschrieben. Die Gesetzestexte finden Sie unter: Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern und Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern

Damit das Verfahren reibungslos verläuft, sind Vorabklärungen bei der Gemeinde sehr hilfreich, das Bauamt steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Die Baugesuchsunterlagen sind 3-fach in Papierform sowie digital im PDF-Format einzureichen. Das digitale Baugesuchformular finden Sie mit Verlinkung auf der Homepage der Gemeinde Root oder bei der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) unter folgendem Link: Gesuche und Meldungen - Kanton Luzern

Das Formular kann für Vorabklärungen, vereinfachte und ordentliche Baugesuche und Projektänderungen verwendet werden. Für Meldungen wie Abbrucharbeiten, Terrainveränderungen und Energiemeldungen gibt es je ein separates Meldeformular unter demselben Link.

Mit dem Baugesuch sind die für die Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen einzureichen, mindestens jedoch ein aktueller Situationsplan im Massstab 1:500, in dem das geplante Vorhaben eingezeichnet und vermasst ist. Der Situationsplan kann im Raumdatenpool (Grundbuchplan (amtliche Vermessung)) als PDF bezogen werden. Weiter sind Unterlagen wie Grundriss-, Fassaden- und Schnittpläne, Kanalisationspläne, ein Plan der Umgebungsgestaltung, Energienachweis, Material- und Farbkonzept usw. einzureichen. Für die Umgebungsgestaltung sind die Freiraumverordnung und die Verordnung über die Gestaltung und Anrechnung von privaten Spiel- und Freizeitflächen und für das Material- und Farbkonzept die Verordnung über die Farbgestaltung von Bauten in der Gemeinde Root zu beachten. Sie finden diese auf der Homepage der Gemeinde Root in der Rechtsammlung. Weiter finden Sie auf unserer Homepage im Online-Schalter ein Merkblatt zur Baueingabe (Root - Merkblatt Baubewilligungsverfahren). Vor der Einreichung eines Baugesuches dürfen Sie selbstverständlich mit dem Bauamt Root Kontakt aufnehmen um sich über Umfang und Inhalt der Gesuchs- und Planunterlagen zu informieren.

Achten Sie bitte darauf, dass das Unterschriftenblatt mit Beilagen-Verzeichnis oder alle Planunterlagen vollständig durch Bauherrschaft, Planverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sind. Projekte für neue Bauten und Anlagen und für bauliche Massnahmen, welche die äussere Form einer Baute oder Anlage verändern, sind spätestens am Tag der Einreichung des Baugesuchs auszustecken. Dabei soll der gesamte Umfang der Baute oder Anlage ersichtlich sein.

Bitte planen Sie für Ihr Bauvorhaben das Bewilligungsverfahren rechtzeitig ein. Nach der Einreichung wird das Baugesuch unverzüglich vom Bauamt geprüft und ausgeschrieben. Zusätzlich werden die Unterlagen bei Bedarf dem Kanton zur Prüfung weitergeleitet. Sobald alle notwendigen Stellungnahmen vorliegen und das Bauvorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, wird das Bauvorhaben bewilligt. Vorbehalten bleiben Einsprachen.

Kontakt

Bauamt
Platz 1a
6039 Root D4
Tel. 041 455 56 13
bauamt@gemeinde-root.ch

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr

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