Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Anordnung: Videoüberwachung der öffentlichen Anlagen in der Gemeinde Root
In den vergangenen Jahren kam es auf den öffentlichen Anlagen der Gemeinde Root vermehrt zu Littering, Sachbeschädigungen mit hohen Schadensummen sowie in einzelnen Fällen zu Gewaltdelikten. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, per Mitte Juni 2023 eine Videoüberwachung einzuführen.

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Videoüberwachung vom 20. Juni 2011 ist für die Anordnung von Videoüberwachungen der Gemeinderat zuständig. Als verantwortliche Personen für die Videoüberwachung hat der Gemeinderat den Rektor, den Schulleiter Sekundarschule sowie den Geschäftsführer bestimmt.

Die Videoüberwachung dient dem Schutz der Öffentlichkeit. Sie bezweckt die Verhinderung und Ahndung von strafbaren Handlungen, insbesondere bei Vandalismus, Sachbeschädigungen, Diebstählen, Körperverletzungen, Übergriffe, usw. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit werden dabei beachtet und es wurden zuerst andere, weniger in die Persönlichkeit eingreifende Massnahmen geprüft und ergänzend angeordnet. Der Gemeinderat überprüft zudem periodisch, ob die Videoüberwachung weiterhin erforderlich ist.

Die Überwachung erfolgt an folgenden Standorten:

- Turnhalle Widmermatte, Schulstrasse 18         2 Kameras beim Veloständer
                                                                  1 Kamera beim Haupteingang

-  Schulhaus Widmermatte, Schulstrasse 18      1 Kamera beim Rasenfeld
                                                                  1 Kamera beim Pausenplatz

-  Schulhaus St. Martin/Wilbach,
   Schulstrasse 16                                         2 Kameras beim Pausenplatz
                                                                  2 Kameras beim Spielplatz inkl. Teich
        
-  Schulanlage Oberfeld, Oberfeld 25              2 Kameras bei der Skateanlage
                                                                  1 Kamera beim Sitzplatz bergseits

Die Objekte werden vor Ort entsprechend gekennzeichnet und sind so eingestellt, dass nur überwacht werden kann, was dem Schutzzweck dient. Die Aufzeichnung erfolgt ereignisbezogen und das Video- und Bildmaterial wird nach 100 Tagen automatisch gelöscht. Die Daten werden nur bei Vorliegen eines Straftatbestands durch die autorisierten Personen gesichtet und der Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet. Die Vorschriften des Datenschutzes werden eingehalten und die Daten werden vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt.
 

Informationen

Datum
1. Juni 2023

Dokumente

Name
1.1.2.1_Verordnung_uber_die_Videouberwachung_im_offentlichen.pdf (PDF, 325 kB) Download 0 1.1.2.1_Verordnung_uber_die_Videouberwachung_im_offentlichen.pdf
Publikation_Verordnung_zur_Videouberwachung.pdf (PDF, 135.96 kB) Download 1 Publikation_Verordnung_zur_Videouberwachung.pdf