Vollmacht im Verkehr mit dem Betreibungsamt

Wer sich im Rahmen eines Betreibungsverfahrens durch eine dritte Person vertreten lassen möchte, kann eine entsprechende Vollmacht beim zuständigen Betreibungsamt einreichen. Mit dieser Vollmacht wird die bevollmächtigte Person befugt, alle notwendigen Schritte im Verfahren zu unternehmen.

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