Anmeldung Betreuungsgutscheine Schuljahr 2026/27

16. Juli 2026
 

Einführung einheitlicher Betreuungsgutscheine im Kanton Luzern

Luzerner Eltern und Erziehungsberechtigte können für ihre Kinder ab dem 3. August 2026 über den Onlineschalter Gesundheit & Soziales | Kategorie | my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Betreuungsgutscheine beantragen. Ihre Wohngemeinden werden die eintreffenden Anträge prüfen und bearbeiten.

Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter Gesundheit & Soziales | Kategorie | my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bei ihrer Wohngemeinde beantragen.

Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120'000 Franken
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass die Wohngemeinde das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann. Neu werden die Betreuungsgutscheine gemäss den kantonalen Vorgaben jeweils nach dem Betreuungsmonat ausbezahlt. 

Wohngemeinde prüft und stellt Gutschein aus
Die Wohngemeinde prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet die Wohngemeinde den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend informiert die Wohngemeinde die Eltern über den Entscheid.

Bei Fragen können sich Eltern an ihre Wohngemeinde wenden. Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs stellt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) auf ihrer WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung.

 

Rechtliches:

Gesetz über die familienergänzende KinderbetreuungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Der Kanton Luzern stellt einen Online-RechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung um die voraussichtliche Höhe der Betreuungsgutscheine ab 1.8.2026 berechnen zu können.