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Integration
Seit dem 1. Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Als Ergänzung zur Integration im Rahmen der bestehenden Regelstrukturen (z.B. Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) schliesst die spezifische Integrationsförderung vorhandene Lücken und unterstützt die Regelstrukturen in der Wahrnehmung ihres Integrationsauftrags.
Im Auftrag des Luzerner Regierungsrates hat die Fachstelle Gesellschaftsfragen der Dienststelle Soziales und Gesellschaft das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) 2014 - 2017 erarbeitet, das am 1. Januar 2014 in Kraft trat. Gemäss EG AuG § 7 haben der Kanton und die Kanton die Integration der Ausländerinnen und Ausländer gemäss Artikel 53 AuG und im Rahmendes Gesetzes über die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und eine kommunale Integrationsstelle zu benennen.
Die Integration basiert auf den folgenden vier Grundprinzipien:
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