In Folge der Revision des Arbeitsversicherungsgesetztes (AVIG) übernehmen die RAV von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter und somit die Erstanmeldungen der Stellensuchenden. Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Root gilt diese Regelung ab 1. April 2021.
Was bleibt für Sie voraussichtlich gleich:
Was wird neu:
Die Antragsformulare zur Arbeitslosenentschädigung der Arbeitslosenkassen müssen vollständig und richtig ausgefüllt werden. Nur ein vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllter Antrag kann im System verarbeitet werden. Nachfragen führen zu Verzögerungen, die wiederum zu Verzögerungen der Auszahlungen führen können.
RAV Pilatus ist umgezogen
Das RAV Pilatus zieht von Luzern nach Emmenbrücke um und befindet sich am gleichen Standort wie das RAV Emmen. Seit dem 25. Januar 2021 werden Sie in den neuen Räumlichkeiten an der Gerliswilstrasse 17 in 6020 Emmenbrücke begrüsst.
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