Betreibungsgebühren

Das Betreibungsamt kann für seine Tätigkeiten Gebühren erheben, die vom Bundesrat in einem Gebührentarif festgesetzt sind. Siehe SchKG Art. 16

Zahlungsbefehl/Konkursandrohung gem. Artikel 16/39 SchKG
Forderung   Gebühr
  bis100.00Fr. 20.30
über100.00bis500.00Fr. 33.30
über500.00bis1'000.00Fr. 53.30
über1'000.00bis10'000.00Fr. 73.30
über10'000.00bis100'000.00Fr. 103.30
über100'000.00bis1'000'000.00Fr. 203.30
über1'000'000.00  Fr. 413.30

Diese Kosten beinhalten die Grundgebühr für Erlass, Eintragung und Ausstellung des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung sowie Porti für die Zustellung an die Parteien. Bei Einleitung einer Betreibung sind vom Gläubiger keine Kostenvorschüsse an das Betreibungsamt Root zu leisten. Sämtliche Kosten werden vom Betreibungsamt mittels Gebührenrechnung erhoben.