Einsichtsrecht und Auskünfte:
Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann in die Betreibungsregister Einsicht nehmen und sich Auszüge erstellen lassen.
- Eine summarische Betreibungsauskunft kostet Fr. 17.-- + Porto
- Auskünfte über grössere Zeiträume werden nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt
- Auskünfte über natürliche Personen müssen Name, Vorname und die genaue Wohnadresse enthalten und wenn möglich auch das Geburtsdatum
- Auskünfte über im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen und Gesellschaften muss neben dem genauen Firmennamen die Adresse des eingetragenen Sitzes enthalten; bei nicht eingetragenen juristischen Personen ist der Sitz ihrer Verwaltung anzugeben. Siehe auch: SchKG Art. 46 Abs. 2
- Auskünfte über Einzelfirmen sind am Wohnort des Inhabers, solche über bevormundete Personen am Sitz der Vormundschaftsbehörde einzuholen
- Telefonische Betreibungsauskünfte werden nicht erstellt; Siehe auch: SchKG Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG