Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Wer ein Interesse glaubhaft macht, kann von der Erwachsenenschutzbehörde Auskunft über das Vorliegen und die Wirkung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes verlangen. Zuständig ist die Erwachsenenschutzbehörde am Wohnort der betroffenen Person. Die Bestellung erfolgt telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Behörde.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann von Einwohnerinnen und Einwohner, welche wohnhaft in Root sind, direkt bei der KESB Luzern Land bestellt werden.