Sind Sie neu in unsere Gemeinde gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Die Anmeldung des Zuzuges in der neuen Wohnsitzgemeinde hat innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu erfolgen:
- Schweizer Bürger/-innen müssen den Heimatschein, einen Krankenkassen-Versicherungsausweis sowie einen Mietvertrag mitbringen; bei Verheirateten benötigen wir zusätzlich das Familienbüchlein
- Ausländische Staatsangehörige haben den gültigen Reisepass, einen Mietvertrag, den Ausländerausweis bzw. die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung des Amtes für Migration sowie die aktuelle Versicherungspolice der Krankenkasse mitzubringen (bei EU-Staatsangehörigen braucht es bei einem ausserkantonalem Zuzug ein neues Passfoto)
- Wochenaufenthalter hinterlegen den Interimsausweis, der von der Wohnsitzgemeinde ausgestellt wird mit einer Kopie des Mietvertrages