Wir wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchformulare bis zur Baubewilligung ab. Beim Einreichen eines Baugesuchs beraten wir Sie gerne. Auch koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft. Das Baugesuch ist elektronisch mit allen nötigen Beilagen sowie mindestens 3-fach in Papierform (mit Unterschriften von Gesuchsteller, Grundeigentümer und Planverfasser) einzureichen. Das elektronische Baugesuchformular und die weiteren Formulare finden Sie unter den
Onlinediensten.
Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze, Links sowie Merkblätter zum Baubewilligungsverfahren.
Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern Online- Karten Arbeitshilfen Bau- und Zonenreglement Zonenplan Zonenplan Gewässerraum Nord Zonenplan Gewässerraum Süd Freiraumrichtlinie Richtlinie Fremdreklamen Richtlinien zur Bewilligungspraxis von Eigenreklamen Richtlinien zur Bewilligungspraxis von Eigenreklamen: Anhang 1 Richtlinie temporäre Reklamen Richtlinie über die Farbgestaltung in der Gemeinde Root Richtlinien für die Gestaltung und Anrechnung von Spiel- und Freizeitflächen Merkblatt Einfriedungen Gewächse, Kleinbauten Merkblatt Baubewilligungsverfahren Merkblatt Gestaltungsplan Merkblatt Bewilligungspflichtige Bauten Merkblatt Baukontrollen