Pflegekinder Wer Pflegekinder aufnimmt, bedarf einer Bewilligung gemäss Art. 316, Abs.1 ZGB einer nach dem kantonalen Recht bezeichneten Stelle seines Wohnsitzes und steht unter deren Aufsicht. Die Ausführungsbestimmungen sind gemäss der Schweizerischen Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption Art 1-11 PAVO geregelt. Für einen Gesprächstermin setzen Sie sich bitte mit dem Sozialamt in Verbindung.
Kindertagesstätte Kiana und weitere Angebote Während Eltern unbesorgt Ihren Aufgaben nachgehen können, kümmert sich die Kita kiana um das Wohl Ihres Kindes. Mit viel Liebe betreuen unsere qualifizierten Mitarbeitenden Babys ab 3 Monaten bis Primarschulalter. Wir freuen uns Sie kennen zu lernen.
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