Friedensrichteramt Hochdorf

Im einem Zivilprozess (Prozess zwischen Privatpersonen) wird ein Aussöhnungsversuch vorgenommen. Dafür ist das Friendensrichteramt Hochdorf zuständig.

Weitere Informationen zum Vorgehen beim Aussöhnungsversuch finden Sie auf der Homepage des Kantons Luzern.

Neue Gerichtsorganisation ab 01.01.2011
Der Kantonsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, die neue Gerichtsorganisation auf den 01.01.2011 einzuführen. Ab 2011 ist für Friedensrichterverhandlungen das Friedensrichteramt Hochdorf zuständig.

Anschrift:
Friedensrichteramt Hochdorf
c/o Bezirksgericht Hochdorf
Hohenrainstrasse 8
6280 Hochdorf

Kontakt

Friedensrichteramt Hochdorf
Hohenrainstrasse 8
6280 Hochdorf
Tel. 041 228 36 53
Fax 041 228 36 80
friedensrichter.hochdorf@lu.ch